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VERTRAGSDETAILS

Der Bebauungsplan und der Durchführungsvertrag bleiben in der Entwurfsfassung an vielen Stellen unverbindlicher als es für Lehrte gut ist.

Die Formulierung in § 2 Abs. 1 und 2 der Textlichen Festsetzungen ist ungenau:

"Das Sondergebiet 'SO-Logistikzentrum' dient der Unterbringung eines Logistikzentrums zur Lagerung und zum Umschlag von Waren aus der Einzelhandelsbranche, namentlich zur Belieferung eines betrieblichen Filialnetzes, [...].

Der Begriff "namentlich" bedeutet laut Duden "hauptsächlich, vor allem, insbesondere". Das Wort "ausschließlich" - auch im Eingangssatz von Absatz 2 - wäre eindeutig. Ansonsten könnte da alles gemacht werden, was irgendwie mit Einzelhandel zu tun hat - z.B. Belieferung an die Endkunden mit Lieferwagen wie bei Amazon.


"Das städtbauliche Konzept für die langfristige Entwicklung des Gebiets sieht vor, dass das Plangebiet über einen direkten Anschluss an die Westtangente im Süden erschlossen wird.", siehe Anlage 3, Begründung, S. 14.

Was soll hier langfristig bedeuten? Es wurde gesagt, dass der Anschluss über die Westtangente als erstes erfolgen soll. Das Wort "langfristig" ist zu streichen. Ansonsten läuft insbesondere der Bauverkehr woanders lang. Und dies wäre vor dem Hintergrund der erforderlichen Bodenarbeiten zum Ausgleich der bestehenden Niveauunterschiede von etwa 1,5 Metern vermutlich mit größeren Beeinträchtigungen verbunden.

Über beide Punkte wurde in den Ausschusssitzungen am 8. und 9. Februar 2021 gesprochen. Mündlich wurde bestätigt, dass die gewünschte Formulierung gemeint sei. Der Rat der Stadt Lehrte hat in seiner endgültigen Entscheidung wenigstens das Wort "namentlich" durch "ausschließlich" ersetzt. Ein schwacher Trost - aber immerhin etwas.


Im Durchführungsvertrag wird unter anderem vereinbart, dass eine Dachbegrünung mit PV-Anlage erfolgt. Die Dachbegrünung muss mindestens 50% der Fläche erfassen. Über die Größe der PV-Anlage wird nichts gesagt. Auch hier sollten weitere Details zur Vermeidung von Missverständnissen geregelt werden.

Aldi hat weitere Versprechen gemacht: z.B. max. 40 LKW durch Aligse, PV-Anlage, Dachbegrünung). Wie diese durchgesetzt werden sollen, wurde bisher nicht offengelegt. Wer überwacht das? Wer fordert das ein? Gibt es Vertragsstrafen?

Es gibt keine verbindlichen Vereinbarungen für den Erhalt der 200 Arbeitsplätze über einen definierten längeren Zeitraum. Auch hier besteht Regelungsbedarf, wenn trotz aller Nachteile gebaut werden sollte.

Um Umweltschäden in Lehrte-Nord zu kompensieren, soll in der Nähe von Eicklingen eine Kiefernkultur aufgewertet werden. Diese Maßnahme müsste die Forstverwaltung sowieso durchführen, um den Wald klimafest zu machen. Vom Gesetz her ist das so vielleicht zulässig, aber man muss dem nicht zustimmen. Hier muss nachgebessert werden.

Weitere Detailfragen finden Sie im Anhang zum Factbook.

Vertragsdetails: Text
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Vertragsdetails: Bild
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