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  • AutorenbildArmin Albat

Bericht im Haushaltsausschuss über ALDI-Bebauungsplan und Baugenehmigung

Im Haushaltsausschuss hat die Verwaltung der Stadt Lehrte am vergangenen Dienstag (15.2.) über den aktuellen Stand zum ALDI-Logistikprojekt in Aligse berichtet. Dabei standen insbesondere zwei Fragen im Mittelpunkt:

  • Warum hat die Veröffentlichung des ALDI-Bebauungsplans mehr als sieben Monate gedauert? Ursache für diese ungewöhnlich lange Zeitspanne seien insbesondere Vermessungsarbeiten, die Ausfertigung von speziellen Urkunden und Corona gewesen, so die Verwaltung. An dieser Stelle fände ich es interessant, weitere Details zu erfahren.

  • Können Anwohner*innen ihr Recht geltend machen, die jetzt anstehenden Baumfällarbeiten von Aldi vorher im Eilverfahren durch ein Gericht prüfen zu lassen - oder kann Aldi ohne gerichtliche Prüfung Fakten schaffen? Dazu hat der von der Stadt beauftragte Rechtsanwalt in seinem Fachvortrag sinngemäß berichtet, dass ein vorläufiger Rechtsschutz mit der Verabschiedung des Bebauungsplans nicht mehr gegeben sei. Zitiert wurde dabei insbesondere § 212a BauGB und § 80 Abs. 2 VwGO. Gegner des Projekts verweisen jedoch auf § 80 Abs. 4 und 5 VwGO sowie § 47 Abs. 6 VwGO, die auch in diesem speziellen Fall einen vorläufigen Rechtsschutz gewähren. Sie befürchten, dass durch die lange Bearbeitungsdauer und eine zeitgleiche Bekanntgabe von Bebauungsplan und Baugenehmigung ebendiese Rechte faktisch ausgehebelt werden. Es bleibt abzuwarten, was die Gerichte dazu sagen.

Auslöser für die aktuelle Diskussion waren Berichte in der HAZ und Anfragen von (Orts-)Ratsmitgliedern zu Vorarbeiten (Bombenverdachtsprüfung, Vermessungsarbeiten). In diesem Zusammenhang hatten die Bauarbeiter von kurzfristig anstehenden Rodungsarbeiten berichtet. Außerdem fiel bei der Gelegenheit auf, dass im Bereich des Plangebiets kürzlich mehrere Bäume gefällt wurden. Der Hintergrund dieser Baumfällungen blieb zunächst unklar, spielt aber für die beiden obigen Fragenkomplexe auch keine Rolle.


Die Bekanntmachung des ALDI-Bebauungsplans ist mittlerweile erfolgt. Damit ist der Bebauungsplan wirksam. Die Bekanntmachung ist im Amtsblatt der Region Hannover vom 17.2.2022 nachzulesen.


Vielleicht könnte es dort einmal so oder ähnlich aussehen:


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